Aktuelles
Coronavirus: Ergänzungen CHORVERBAND NRW e.V. / 19.09.2020
In Ergänzung zur am 12.08.2020 veröffentlichten Stellungnahme „Ergänzungen CHORVERBAND NRW e.V.“ bitten wir um Beachtung der vom Land NRW veröffentlichten überarbeiteten CoronaSCHVO nebst Sicherheits- und Infektionsschutzstandards die seit dem 16. August 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 30.09.2020 Gültigkeit haben. Im §8 der CoronaSchVO „Kultur“ als auch im zugehörigen Anhang der Hygiene- und Infektionsstandards unter XII sind keine Veränderungen gegenüber den Fassungen vom 12.8.2020 erkennbar.
CoronaSchVO:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-15_coronaschvo_ab_16.09.2020_lesefassung.pdf
Hygiene- und Infektionsstandards:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-15_anlage_zur_coronaschvo_ab_16.09.2020_lesefassung.pdf
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Wir halten Sie über Aktualisierungen auf dem Laufenden.
Präsidium CV NRW
19.09.2020